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Dieses Thema hat 3 Antworten
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 Neuigkeiten
Olli2 Offline



Beiträge: 2

20.02.2011 13:35
Neuzulassung GT 750 Antworten

Hallo zusammen,

ertmal zu meiner Person:
Ich bin 44 Jahre jung und komme aus Nürnberg. Ich bin ein kleiner Fan ( jedoch kein FAchmann) von Motorräder aus den 70 er und 80 ern.
Ich habe mir die GT 750 deshalb etwas angesehen und sie hat mein Interesse geweckt. Beim stöbern bin ich nun hier gelandet.

So, nun hätte ich auch eine Frage und hoffe mir kann geholfen werden.

Gibt es bei der Zulassung einer GT 750, die noch nie in Deutschland zugelassen war mitlerweilen Probleme ?
Wie währe die Vorgehensweise, wenn eine Zulassung möglich ist.


Ich hoffe ich bekomme ein paar Tips

Danke

Olli

GT-Karl Offline



Beiträge: 212

21.02.2011 10:12
#2 RE: Neuzulassung GT 750 Antworten

Hallo,
vorab müsste man klären woher die Maschine stammt, kommt sie aus dem europäischen Ausland sollte die Neuzulassung mittels einer Abnahme im Einzelverfahren nach §21 StvZO (so genannte Vollabnahme) kein Problem sein, wenn Lenkschloss vorhanden und Beleuchtungsanlage für Deutschland zugelassen (keine roten Blinker o.Ä.)

Die GT750 hatte erst ab dem B-Modell (Bj.77) eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) in Deutschland, d.h. der größte Teil der Maschinen wurde sowieso im Einzelverfahren (sog. Vollabnahme) zugelassen!

Wenn das Fzg. aus dem außereuropäischen Ausland kommt (z.B. Amerika) müsste man ein Abgasgutachten nachweisen, teuer!!!! Also besser so tun, als hätte man alle Papiere verloren und das Motorrad wäre schon mal in Deutschland zugelassen gewesen!(habt ihr nicht von mir!!)

Gruß

Karl

Olli2 Offline



Beiträge: 2

21.02.2011 15:33
#3 RE: Neuzulassung GT 750 Antworten

Hallo,

Danke für die Info.

Die GT ist in Holland gelaufen. Entsprechende Papiere gibt / gab es.

Nachdem die Besitzverhältnisse für mich also nachvollziehbar sind. (also kein Diebesgut oder so)hätte ich kein Problem wenn die Unterlagen verloren gegangen währen.

Ich habe die Papiere schon verzweifelt gesucht und nicht gefunden.
Was müsste denn alles gemacht werden, falls ich die Papiere nicht mehr finden kann ?

Schöne Grüße

Olli

GT-Karl Offline



Beiträge: 212

24.02.2011 10:46
#4 RE: Neuzulassung GT 750 Antworten

Eine Anfrage zur Unbedenklichkeit beim KBA (Kraftfahrtbundesamt), natürlich kostenpflichtig, ist der Anfang, diese Bescheinigung hat aber nur eine begrenzte Haltbarkeit (waren mal zwei Monate, weiß nicht wie es aktuell ist). Der verlorene Fzg. Brief wird dann im Bundesverkehrsblatt aufgeboten(Dauer sechs Wochen, soll inzwischen aber auch schneller gehen), d.h. dem evtl. vorhandenen wirklichen Eigentümer wird die Möglichkeit gegeben sein Eigentum zurück zu bekommen. Man sollte also diese Anfragr erst stellen, wenn man die Maschine auch wirklich kurzfristig in den Verkehr bringen möchte. Oder aber, so habe ich es bei meinem J-Modell gemacht, man möchte vor der Restaurierung wissen, ob sich nicht am Ende jemand Anderer freut, wenn er dann seinen ehemaligen Schrotthaufen totalrestauriert wieder vor die Türe gestellt bekommt, weil der Schrotthaufen irgendwann abhanden gekommen war, der Brief aber noch irgendwo in der Schublade schlummert. Eine Garantie ist das aber leider auch nicht, wie Fallbeispiele von hochpreisigen Daimler-Benz Oldtimern gezeigt haben.
Der nächste Schritt ist dann der Weg zum TÜV(West)/DEKRA(Ost)zur Abnahme nach §21StVZO, hier hilft es zuweilen, wenn man eine Briefkopie eines vergleichbaren Fzg. vorlegt, da freut sich der Prüfer. Mit dessen (positiven) Gutachten und der Unbedenklichkeitsbescheinigung (und der Versicherungskarte etc.) dann zur Anmeldung!

Gruß

Karl


P.S.: Ich habe gehört, man kann die Bescheinigung auch bei der Polizei beantragen, hab ich aber noch nicht probiert!

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