wenn die Karre schonmal in Deutschland zugelassen war, ist kein Vollgutachten mehr nötig! Wenn Papiere vorhanden sind genügt mittlerweile eine normale HU.
No, nicht dann wenn der deutsche Brief noch vorhanden ist, selbst dann nicht, wenn er abgeschnitten, also ungültig gemacht ist!
Nur wenn keine Unterlagen mehr vorhanden und das Fzg. vor dem 01.04.2007 abgemeldet wurde, dann ist eine "Vollabnahme" erforderlich, bei später abgemeldeten Fahrzeugen erst nach sieben Jahren und darausfolgend überhaupt nicht solange deutsche Papiere im Orginal vorliegen, also auch nach zwanzig Jahren nur HU und ab zum Anmelden.
Wie gut, daß ich doch noch eine alte Briefsammlung aufbewahrt habe, da ist mancher Rahmen plötzlich wieder was wert!